-Teilungsversteigerung – Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft Teil II

Datum
11. Juli 2025
Uhrzeit
09:00 bis 17:00 Uhr
Veranstalter
RENO Rhein-Neckar e.V.
Veranstaltungsort
NH Hotel Mannheim, Seckenheimer Straße 146, 68165 Mannheim
Beschreibung

2.1 Rangklassen des § 10 (1) Ziffer 1 bis 8 ZVG, Beschlagnahme


Reihenfolge mit Einteilung der Rangklassen als Grundlage für alle ZVG-Verfahren

  • Abgrenzung und 1. Beschlagnahme
  • laufende und rückständige Beträge im Versteigerungsverfahren bei:
    WEG-Hausgelder; öffentliche Lasten (Bundes- und Landesrecht)
    Zinsen aus den eingetragenen Grundpfandrechten
    (Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken)
  • 2.2 Teilungsversteigerung §§ 180 ff ZVG
  • Antrag und Beitritt durch Miteigentümer, Gläubiger eines Miteigentümers
  • dem Antrag entgegenstehende Rechte und deren Ausnahmen
  • großes und kleines Antragsrecht
  • Teilungsversteigerung vor der Scheidung
  • Einstellung des Verfahrens
  • eingetragene und nachträglich eingetragene Rechte im geringsten Gebot
  • bestehen bleibende Grundschulden mit ihren Zinsen obwohl die Darlehen bezahlt sind
  • das geringste Gebot ohne und mit eingetragenen Gesamtrechten in Abt. II und III
  • geringste Gebote bei unterschiedlichen Belastungen einzelner Miteigentumsanteile
  • Aufteilung der bestehen bleibenden Gesamtgrundschuld bei mehreren Flurstücken
  • Gegenantrag des Grundpfandgläubigers nach Antrag zur Aufteilung der Grundschuld
  • Übersicherung der Banken/Sparkassen mit Voraussetzungen zur Teillöschung
  • Versteigerungstermin und Sicherheitsleistung
  • Verkehrswert, 5/10-Grenze, Wegfall der 5/10-Grenze, Zuschlag
  • Verteilungstermin und Aufgaben des Amtsgerichts
  • gerichtliche Verwaltung gegen Ersteher, Antrag eines Miteigentümers oder dessen Gläubigers
  • Nichtzahlung des Bargebotes, Aufgaben des Gerichts, Vollstreckung gegen Ersteher
  • Rückgewähranspruch an den Grundschulden für Eigentümer, Abtretungs-/Pfändungsgläubigers
  • die Verpflichtungen der Bank/Sparkasse, um vom Ersteher – selbst wenn ein bishe-
  • riger Miteigentümer den Zuschlag erhielt – die Beträge für die bestehen gebliebenen,
  • evtl. nicht mehr valutierenden und übernommenen Grundpfandrechte anzufordern
  • die Gefahren zur Aushändigung der Löschungsbewilligung
  • Zuteilung auf eine Briefgrundschuld wenn der Berechtige unbekannt ist oder der
  • Grundschuldbrief im Verteilungstermin nicht vorgelegt wird; Hinterlegungsverfahren
  • Bestellung eines Ermittlungsvertreters mit dessen Aufgaben und Vergütung
  • Antrag auf Genehmigung des Aufgebotsverfahrens, das Aufgebot mit Ausschließung
    des unbekannten Berechtigten; weiterer Verteilungstermin
  • der Wert und die Gebührenberechnung beim Anwalt für die Vertretung eines Mitei-
    gentümers, Pfändungsgläubigers, Bietinteressenten/Ersteher

Referent(in)
Ernst Flaccus
Preis
Mitglieder / Auszubildende: 120,00 €; Nichtmitglieder: 190,00 €
Bedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet. Rechnung/Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich. Inklusivleistungen: Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung. Storno/Absage: Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren: • Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminar-preises. • Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarprei-ses. • Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises. Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden Seminarinhalte: Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behan-delten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen besteht nicht. Absage: Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichen-der Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebüh-ren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein weiterer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht. Haftung: Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.

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