RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Grundlagenwissen unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen des KostRÄG 2025 – Teil 2

Datum
07. Oktober 2025
Uhrzeit
16:00 / 19:00 Uhr
Veranstalter
RENO Rhein-Neckar e.V.
Veranstaltungsort
Online-Seminar (EDUDIP)
Beschreibung

Dieses Seminar ist speziell für Wiedereinsteiger / Quereinsteiger geeignet, welche bisher wenig oder keine praktische Erfahrung in der Anwendung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sammeln konnten.

Im Seminar wird den Teilnehmern der Umgang mit dem RVG vermittelt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Seminar ist auch für junge Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte geeignet, welche bislang wenig Umgang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hatten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei den Gebühren im Zivilprozess, welche sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren entstehen.

Anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele und Berechnungen bekommen die Teilnehmer einen soliden Überblick über das RVG und Sicherheit bei den Abrechnungen.

Seminarinhalt:

TEIL 2:

– Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren unter 
   Berücksichtigung § 15a RVG.
– Mehrwert des Vergleichs
– KostRÄG 2025, ab wann berechne ich die neuen Gebühren?
– Das Kostenfestsetzungsverfahren – wie und wo leite ich das   
   Kostenfestsetzungsverfahren ein? Welche Gebühren sind erstattungsfähig?
– Richtige Abrechnung von Abwesenheitsgeldern, Reisekosten, Post­ und   
  Telekommunikationsentgelten

Die Seminarteilnehmer/innen erhalten ein ausführliches Skript mit vielen Beispielen. Die Teilnehmer/innen werden darum gebeten, einen aktuellen Gesetzestext mitzubringen.

Eine Buchung und Teilnahme ist sowohl für Teil 1 als auch für Teil 2 auch getrennt möglich.

Referent(in)
Heidi Luz, geprüfte Rechtsfachwirtin, ist Fachbuchautorin und Dozentin in den Bereichen anwaltliches Gebührenrecht, ZPO, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung sowie Büroorganisation und Kanzleimanagement und schreibt Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften. Außerdem ist die Dozentin auch Prüferin im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und in der Referendarausbildung im Bereich Gebührenrecht für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig.
Heidi Luz
Preis
Mitglieder / Auszubildende 150,00 EUR; Nichtmitglieder 200,00 EUR
Bedingungen
Das Seminar findet nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl statt!!! TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet. Rechnung/Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich. Inklusivleistungen: Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung. Storno/Absage: Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren: • Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminarpreises. • Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarpreises. • Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises. Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden Seminarinhalte: Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behandelten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen besteht nicht. Absage: Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichender Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein weiterer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht. Haftung: Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.

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