Dieses Seminar ist speziell für Wiedereinsteiger / Quereinsteiger geeignet, welche bisher wenig oder keine praktische Erfahrung in der Anwendung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sammeln konnten.
Im Seminar wird den Teilnehmern der Umgang mit dem RVG vermittelt und auf den aktuellen Stand gebracht. Das Seminar ist auch für junge Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte geeignet, welche bislang wenig Umgang mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hatten. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt bei den Gebühren im Zivilprozess, welche sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren entstehen.
Anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele und Berechnungen bekommen die Teilnehmer einen soliden Überblick über das RVG und Sicherheit bei den Abrechnungen.
Seminarinhalt:
TEIL 2:
– Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren unter
Berücksichtigung § 15a RVG.
– Mehrwert des Vergleichs
– KostRÄG 2025, ab wann berechne ich die neuen Gebühren?
– Das Kostenfestsetzungsverfahren – wie und wo leite ich das
Kostenfestsetzungsverfahren ein? Welche Gebühren sind erstattungsfähig?
– Richtige Abrechnung von Abwesenheitsgeldern, Reisekosten, Post und
Telekommunikationsentgelten
Die Seminarteilnehmer/innen erhalten ein ausführliches Skript mit vielen Beispielen. Die Teilnehmer/innen werden darum gebeten, einen aktuellen Gesetzestext mitzubringen.
Eine Buchung und Teilnahme ist sowohl für Teil 1 als auch für Teil 2 auch getrennt möglich.