Präsenzseminar für Kanzleimitarbeiter – Fristen, Büromanagement & Co.

Datum
05. Mai 2026
Uhrzeit
09:00/16:00 Uhr
Veranstalter
RENO Rhein-Neckar e.V.
Veranstaltungsort
Palatin Kongress-Hotel Wiesloch, Ringstraße 17-19, 69168 Wiesloch
Beschreibung

Dieses Seminar ist speziell für Ein- und Quereinsteiger:innen und Mitarbeiter:innen geeignet,

Wir gehen einmal quer durch die Anwaltskanzlei. Ab der Mandatsannahme, Prüfung von Interessenkollisionen, dem kompletten Fristenmanagement (Berechnung der Fristen, sowie korrekte Notierung in den elektronischen oder den papierenen Fristenkalender), Zustellung von Anwalt zu Anwalt etc. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis bekommen Sie die Grundlagen und Vertiefung der erforderlichen Kenntnisse für einen reibungslosen Ablauf im Kanzleialltag ebenso erklärt, wie beispielsweise die sachliche und örtliche Zuständigkeit im Zivilprozess und die korrekte Berufungseinlegung.

Ein „das war schon immer so, deshalb wird das so gemacht“ gibt es nicht, denn Sie erhalten den vollen Überblick für Ihr Handwerk in der Kanzlei.

Die Teilnehmer:innen erhalten ein Skript mit vielen Beispielen und Checklisten.

Referent(in)
Heidi Luz, Geprüfte Rechtsfachwirtin
Heidi Luz, geprüfte Rechtsfachwirtin, Gärtringen, ist Fachbuchautorin und Dozentin in den Bereichen anwaltliches Gebührenrecht, ZPO, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung sowie Büroorganisation und Kanzleimanagement und schreibt Beiträge in einschlägigen Fachzeitschriften. Außerdem ist die Dozentin auch Prüferin im Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und in der Refe-rendarausbildung im Bereich Gebührenrecht für die Rechtsanwaltskammer Stuttgart tätig.
Preis
Mitglieder / Auszubildende 190,00 EUR; Nichtmitglieder 250,00 EUR – Besonderes: Bei Eingang der Anmeldung bis spätestens 15.02.2026 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 % auf den jeweiligen Seminarpreis, welcher in der Rechnung berücksichtigt werden wird. Nach diesem Datum entsteht der volle Seminarpreis.
Bedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet. Rechnung/Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich. Inklusivleistungen: Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung. Storno/Absage: Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren: • Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminarpreises. • Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarpreises. • Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises. Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden Seminarinhalte: Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behandelten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen besteht nicht. Absage: Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichender Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein weiterer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht. Haftung: Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.  

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