Stefan Geiselmann hat 1992 seine Rechtspflegerprüfung abgelegt und ist seit 2005 beim Amtsgericht Ulm tätig. Dort bearbeitet er Einzelzwangsvollstreckungssachen, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren. Er ist u. a. Dozent für die Rechtsanwaltskammern in Stuttgart, Koblenz Hamm, Celle und Nürnberg im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung. Für die Hans Soldan GmbH ist er im Rahmen der Fortbildung zum Rechtsfachwirt und ist seit 2006 für die Zorn-Seminare in Gernsbach im Rahmen der dreiteiligen Zwangsvollstreckungslehrgänge für Kanzleimitarbeiter tätig. Für das Werk „Der Erbprozess“ von Bonefeld, Kroiß, Tank bearbeitet er seit der 4. Auflage das Kapitel zur Teilungsversteigerung. Im Dezember 2017 ist das Werk „Zwangsversteigerung für Anfänger“ erschienen, das er als Coautor bearbeitet hat.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet.
Rechnung/Anmeldebestätigung:
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich.
Inklusivleistungen:
Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung.
Storno/Absage:
Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren:
• Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminar-preises.
• Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarprei-ses.
• Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises.
Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden
Seminarinhalte:
Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behan-delten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen besteht nicht.
Absage:
Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichen-der Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebüh-ren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein weiterer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht.
Haftung:
Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.