Grundbuchrecht aktuell

Datum
09. Juli 2025
Uhrzeit
09:00-17:00 Uhr
Veranstalter
RENO Rhein-Neckar e. V.
Veranstaltungsort
NH-Hotel Mannheim, Seckenheimer Straße 146, 68165 Mannheim
Beschreibung

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter von Notaren und Rechtsanwälte, insbesondere Notar- und/oder Rechtsanwaltsfachangestellte, Notar- und/oder Rechtsfachwirte, Bürovorsteher und sonst. juristische Mitarbeiter, die ihre Kenntnisse über das Grundbuch vertiefen wollen.

Aber auch Rechtsanwälte und Notare sind herzlich willkommen!!

Themenschwerpunkte:

Wie sieht das Grundbuch aus?


 Unterschied Grundstück und Flurstück – Grundbuch und Flurkarte
 Ineinandergreifen von Grundbuch und Flurkarte
 Die Flurkarte und der Fortführungsnachweis
 Gebäude als Bestandteil des Grundstücks
 Grundstücksgleiche Rechte
 Grundbuchrecherche und Einreichungsformen beim Grundbuchamt
 Beispiele mit Erläuterungen und Anmerkungen

Materielles Grundbuchrecht:


 Das Grundstück
 Erwerb und Verlust des Eigentums
 Berechtigung und Verfügungsbefugnis
 Rechte in Abt. II des Grundbuches
 Löschung nicht mehr bestehender Dienstbarkeiten
 Nießbrauch, Reallast, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte, Ankaufsrechte
 Vermerke, Nacherbenvermerk, Testamentsvollstreckervermerk
 Verkehrsbeschränkungen bei Baulandumlegung
 Genehmigungsverfahren

 Grundstücksverfügungen während der Umlegung
 Verfügungsbeschränkung in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten (§§ 136 ff. BauGB)
 Benutzungsregelung und Teilungsverbot gemäß § 1010 BGB
 Die Vormerkung
 Herrschvermerke
 Rechte in Abt. III
 Grundschuld/Hypothek mit Brief/ohne Brief
 Eigentümerzustimmung durch den Betreuer
 Voreintragungsgrundsatz bei der Löschung

Referent(in)
Wolfgang Lüdecke
Notarfachreferent, prakt. Sozialwirt (AfAS), 66787 Wadgassen
Preis
Mitglieder / Auszubildende: 120,00 €; Nichtmitglieder: 190,00 €
Bedingungen
Das Seminar findet nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl statt!!! TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet. Rechnung/Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich. Inklusivleistungen: Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung. Storno/Absage: Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren: • Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminarprei-ses. • Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarpreises. • Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises. Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden Seminarinhalte: Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behandel-ten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen besteht nicht. Absage: Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichender Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein wei-terer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht. Haftung: Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.

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