Effiziente Gebührenabrechnung in Strafsachen mit Burkhard Engler

Datum
25. Oktober 2025
Uhrzeit
10:00/12:00 Uhr
Veranstalter
RENO Rhein-Neckar e.V.
Veranstaltungsort
EDUDIP, die Einladung wird wenige vor Beginn der Veranstaltung versandt
Beschreibung

Online-Seminar mit Burkhard Engler

Wegen des breiten Spektrums ist das Abrechnen von Gebühren in Strafsachen nicht ganz einfach und erfordert oftmals viel Erfahrung, wenn alle möglichen Gebühren ausgeschöpft werden sollen.

In dem Vortrag werden den Teilnehmern einfach und detailliert anhand vieler praktischer Beispiele diese Abrechnungsmöglichkeiten aufgezeigt. Insbesondere werden nachfolgende Themenpunkte behandelt:

Themenauswahl u.a.:

  • Skizzieren des Strafverfahrenablaufs von der Anzeige bis nach der Hauptverhandlung und erklären der einzelnen Abläufe
  • Wie können Betragsrahmengebühren besser ausgeschöpft werden und was ist hierbei zu beachten
  • Welche Gebühren entstehen dem Wahlverteidiger vor der dem Strafrichter/Schöffengericht
  • Gebühren des Wahlverteidigers vor der großen Strafkammer, OLG, Schwurgericht
  • Welche Gebühren entstehen im strafrechtlichen Vorverfahren
  • Die Verfahrensgebühr in allen Facetten
  • Die Terminsgebühr mit ihren Besonderheiten
  • Wann entstehen die Zuschlagsgebühren
  • Was bedeutet der Längenzuschlag
  • Was ist der Unterschied zwischen dem gerichtlich bestellten und beigeordneten Anwalt und welche Gebühren entstehen insoweit
  • Welche Gebühren entstehen dem Nebenklägervertreter
  • Welche Gebühren entstehen dem Anwalt als Beistand oder Privatkläger
  • Was ist bei Vergütungsvereinbarungen zu beachten
  • Welche Gebühren fallen im Berufungs- und Revisionsverfahren an
  • Welche Gebühren entstehen bei der Strafvollstreckung
  • Der große Bereich der Zusatzgebühren
  • und einiges mehr.
Referent(in)
Burkhard Engler
Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (frühere Berufsbezeichnung) hat er 1977 absolviert. Im Anschluss hier ließ er sich zum Bürovorsteher (frühere Berufsbezeichnung) wei-terbilden. Seit dem 1. Juli 1989 übt dieser an den berufsbildenden Schulen in Wilhelmshaven eine Lehrtä-tigkeit aus. Im Jahr 1990 macht er sich neben seiner Kanzlei- und Lehrertätigkeit selbständig und gab Fachschulungen. Der Großteil seiner Tätigkeit ist die Durchführung von fachspezifi-schem Unterricht, die er in Eigenregie gestaltet. Speziell im Bereich des Gebührenrechts, der Zwangsvollstreckung und des Insolvenzrechts hält er auch für eine Vielzahl von Anwaltsvereinen Seminare. Seine Lehrtätigkeit erstreckt sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie Österreich.
Preis
Mitglieder / Auszubildende 90,00 – Nichtmitglieder 150,00
Bedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN / STORNIERUNG Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung entscheidet. Rechnung/Anmeldebestätigung: Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung nebst Anmeldebestätigung an die genannte E-Mail-Adresse versendet. Mit Ausstellung der Rechnung wird die Anmeldung verbindlich. Inklusivleistungen: Der Seminarpreis beinhaltet: Elektronisches Skript, Tagungsgetränke, Kaffeepausen, ggf. Mittagsessen (je nach Dauer des Seminars), Elektronische Teilnahmebescheinigung und Elektronische Rechnung. Storno/Absage: Im Falle einer Stornierung oder Absage an dem Seminar ist diese schnellstmöglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) gegenüber der RENO Rhein-Neckar e.V. zu erklären. Hierbei kommt es auf den Zugang der Stornierung/Absage bei der RENO Rhein-Neckar e.V. an. In einem solchem Fall erhebt die RENO Rhein-Neckar e.V. folgende Gebühren: • Bei Eingang bis zum Tag des Anmeldeschlusses eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Seminarpreises. • Bei Eingang nach Anmeldeschluss und bis 1 Tag vor Beginn des Seminars 50 % des Seminarpreises. • Bei Absage am Seminartag oder Nichterscheinen 100 % des Seminarpreises. Selbstverständlich kann rechtzeitig, d. h. bis 1 Tag vor Beginn des Seminares, ein Ersatzteilnehmer gestellt werden Seminarinhalte: Die ausgeschriebenen Seminarinhalte sind nicht verbindlich und stellen nur eine grobe Übersicht der behandelten Themen dar. Ein Anspruch auf vollumfängliche Vermittlung der ausgeschriebenen Themen be-steht nicht. Absage: Wir behalten uns vor, das Seminar aus wichtigem Grund, z. B. Erkrankung des Dozenten, nicht ausreichender Teilnehmerzahl, etc., kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Mit Einreichung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass in diesem Fall kein weiterer Ersatzanspruch, unerheblich aus welchem Grund, entsteht. Haftung: Eine Haftung für während des Seminares abhanden gekommene Gegenstände wird von der RENO Rhein-Neckar e.V., ohne Rücksicht auf deren Art und Benennung, nicht übernommen. Eine Haftung wegen Vorsatz sowie mögliche Ersatzansprüche des Teilnehmers gegen Dritte bleiben hiervon unberührt.  

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